🧓💻 Digitalisierung in der Seniorenpflege
Gesetzliche Lage & Fördermöglichkeiten für soloselbstständige Alltagsbegleitende
💡 Überblick: Digitalisierung in der Seniorenpflege
Die Digitalisierung krempelt auch die Seniorenpflege um – und bietet soloselbstständigen Alltagsbegleitenden neue Chancen. 👩💼💻
In diesem Beitrag erfährst du, welche Gesetze aktuell gelten, wo es Fördergeld für digitale Tools gibt und wie du deine Arbeit zukunftssicher digital aufstellen kannst. 📲
Egal ob Tablet, Software oder Weiterbildung – hier findest du praktische Tipps & Anlaufstellen. 🚀
⏱️ Lesezeit: ca. 7–9 Minuten
Die digitale Transformation macht auch vor der Seniorenpflege nicht halt. 📲 Besonders solo-selbstständige Alltagsbegleitende – also Menschen, die ältere Personen im Alltag unterstützen – spüren, dass neue Chancen, aber auch gesetzliche Anforderungen auf sie zukommen.
In diesem Artikel erfährst du:
- 🔍 Was gesetzlich aktuell gilt
- 🔮 Was sich digital künftig verändert
- 💸 Welche Förderungen du nutzen kannst – auch als Einzelunternehmer:in
- 💡 Wie du deinen Alltag digital smarter gestaltest
1️⃣ Aktuelle Gesetzeslage – Was gilt bereits?
⚖️ Relevante Gesetze im Pflege- und Gesundheitsbereich
- 📘 DVPMG – Gesetz zur digitalen Versorgung und Pflege (seit 2021)
➡️ Basis für digitale Anwendungen, Dokumentation & Telemedizin - 📘 DigiG – Digital-Gesetz (seit 2024)
➡️ Sorgt für mehr Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen - 📘 PUEG – Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (seit 2023)
➡️ Regelt unter anderem digitale Unterstützung in der Pflege
📱 Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf sogenannte DiPA (digitale Pflegeanwendungen) nach § 40a SGB XI – z. B. Apps, die die Selbstständigkeit fördern. Alltagsbegleitende können diese aktiv einbinden – als Teil ihrer täglichen Betreuung.
🧩 Telematikinfrastruktur (TI)
Ab dem 1. Juli 2025 müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein – für eine sichere digitale Kommunikation.
🔔 Achtung: Für soloselbstständige Alltagsbegleitende ist das noch keine Pflicht – aber das kann sich bald ändern, vor allem bei Kooperationen mit Pflegediensten oder Ärzt:innen.
🚫 Bundesförderung? Nicht für alle…
Es gibt Bundeszuschüsse bis zu 12.000 € für Pflegeeinrichtungen zur digitalen Ausstattung.
❗ Aber: Diese gelten nicht für Angebote nach § 45a SGB XI – also nicht für Alltagsbegleiter:innen ohne Pflegeeinrichtungsstatus.
2️⃣ Fördermöglichkeiten für Soloselbstständige – direkt & indirekt
Auch wenn viele Mittel primär an Pflegeheime oder Träger gehen, gibt es spannende Alternativen für Einzelunternehmer:innen. Hier eine Übersicht 👇
✅ 2.1 Bundesweite Digital-Förderprogramme
- 🟢 Digital Jetzt (BMWK)
💼 Zielgruppe: KMU & Einzelunternehmen
🧾 Förderung:
– Modul 1: Investitionen in digitale Technik (z. B. Software, Cloud)
– Modul 2: Qualifizierung & Schulungen
🔗 bmwk.de – Digital Jetzt - 🟢 go-digital
💡 Zuschuss bis 50 % für Beratung & Umsetzung digitaler Prozesse
👩💻 Ideal für Kleinstunternehmen (< 100 MA) - 🟢 KfW-Kredit 293 – Digitalisierung & Innovation
💰 Günstiger Kredit für Investitionen in IT, Software, Sicherheit
🧾 Auch für Solo-Selbstständige geeignet
🏛️ 2.2 Landesprogramme – NRW, Bayern & Baden-Württemberg
🔹 NRW – „Miteinander – Digital"
👵 Ziel: Digitale Teilhabe älterer Menschen im Quartier
🏢 Förderempfänger: meist Einrichtungen, aber auch Kooperationsprojekte mit Alltagsbegleitenden möglich
🔗 mags.nrw
🔹 Sozialstiftung NRW – „Digitale Teilhabe stärken"
📱 Förderung für digitale Unterstützung von Senior:innen
💶 Bis zu 90 % Zuschuss
🔗 sozialstiftung.nrw
🔹 Bayern – BayDiGuP & Digitalbonus
🏥 BayDiGuP – Digitalisierung in Gesundheit, Pflege, Prävention
💡 Förderbereiche: E-Health, digitale Vernetzung
💰 Bis zu 90 % Zuschuss möglich
🔗 stmgp.bayern.de
💻 Digitalbonus Bayern
👨💼 Für kleine Unternehmen & Einzelunternehmer:innen
💸 Zuschüsse bis zu 7.500 € (Standard) / 30.000 € (Plus)
🔗 digitalbonus.bayern
⚠️ Wichtig: Programme sind nicht explizit auf § 45a SGB XI ausgelegt – prüfe genau, ob du als Einzelperson antragsberechtigt bist.
🔹 Baden-Württemberg
📦 Digitalisierungsprämie Plus
📉 Bis zu 3.000 € Förderung für Investitionen ab 5.000 €
🔗 l-bank.de
🏥 Zukunftsland BW – Digitalisierung in Medizin & Pflege
❗ In manchen Regionen (z. B. Rhein-Neckar-Kreis) ist eine Anerkennung von Einzelpersonen ausgeschlossen
🔗 rhein-neckar-kreis.de
🗺️ 2.5 In anderen Bundesländern? Leider (noch) keine spezifischen Förderungen
Aktuell sind in anderen Bundesländern keine spezifischen Programme für Alltagsbegleiter:innen nach § 45a SGB XI bekannt.
💡 Aber wir bleiben dran! Sobald sich etwas tut, findest du Updates hier.
🤝 2.6 Kooperation als Türöffner
Wer mit Pflegediensten oder Trägern zusammenarbeitet, kann indirekt von deren Digitalförderung profitieren – z. B. bei der Nutzung gemeinsamer Software oder Endgeräte.
🎓 2.7 Bildung & Qualifizierung
Gefördert werden u. a.:
- 🧠 Digitale Dokumentation
- 🔐 Datenschutz & IT-Sicherheit
- 🤖 KI-gestützte Prozesse
✅ z. B. über Bildungsgutscheine, ESF-Mittel oder Pflegeakademien
📌 3. Praktische Empfehlungen
🏁 Digitale Kundenverwaltung
💡 Förderung: go-digital, Digital Jetzt, KfW 293
🏛️ Zuständige Stelle: BMWK / KfW
🏁 Tablet, Software, Cloud
💡 Förderung: Landesprogramme
🏛️ Zuständige Stelle: Landespflegebehörde
🏁 Schulung & Weiterbildung
💡 Förderung: Bildungsgutscheine, ESF
🏛️ Zuständige Stelle: Agentur für Arbeit
🏁 Kooperation mit Trägern
💡 Förderung: Indirekte Förderung
🏛️ Zuständige Stelle: Pflegedienst / Träger
🔮 4. Zukünftige Entwicklungen
Ab ca. 2026 sollen auch solo-selbstständige Alltagsbegleitende in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Geplant sind:
- 🌐 Einheitliche Schnittstellen für Kommunikation
- 💾 Einfacherer Zugang zu Abrechnungsdaten
- 🔐 Digitale Mindeststandards für Alltagshilfen
✅ 5. Fazit
Die Digitalisierung in der Pflege ist kein Zukunftstrend – sie ist bereits Realität.
Auch wenn nicht alle Programme für Soloselbstständige zugeschnitten sind, gibt es zahlreiche Förderwege, die sich lohnen können – von Bundesmitteln über Landesprojekte bis hin zur Weiterbildung.
👉 Wer sich jetzt informiert, Technik sinnvoll einsetzt und digitale Kompetenzen ausbaut, sichert die eigene Zukunftsfähigkeit – und erhöht die Lebensqualität der Menschen, die man begleitet.
